Ein gewidmetes Erscheinenlassen von Räumen an Orten ist Aufgabe der Architektur. Alle anderen Bestimmungen – wie die zuvor genannten inneren und äußeren – sind auf dieses Ziel ausgerichtet: Wir bauen der Räume wegen. Es sind daher architektonische Räume, die wir wohnend in Gebrauch nehmen. Und was für das Haus gilt, das gilt doch auch in gleicher Weise für die Stadt: Das gewidmete Erscheinenlassen von Räumen an Orten ist Aufgabe auch des Städtebaus! Nur, dass wir in diesem Fall nicht allein mit architektonischen Räumen umgehen, also mit Innenräumen, sondern eben zugleich auch mit anderen Räumen, mit zu differenzierenden Außenräumen, aber jedenfalls nicht mit „dem“ Raum. Die außenräumliche Stadt sollte nicht länger als ein diffuses Kontinuum verstanden, sondern als gegliederter Zusammenhang außenräumlich erfahrbarer Situationen, Orte und Felder, Quartiere und Stadtteile vorgestellt werden, die den verschiedenen Charakteren und Atmosphären im „Spannungsfeld zwischen Stadt und Landschaft“ als städtische Kulturlandschaften Rechnung trügen. US
News: Städtische Kulturlandschaften, Vortrag von Uwe Schröder im Rahmen der Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt No. 14, Stadtraum und Fachkompetenz, Rheinterrassen, Düsseldorf
Datum: 08-05-2024