Der Raum muss als übergeordnete Kategorie in der Wesensbestimmung der Architektur zugleich re-etabliert und verankert werden. Uwe Schröder versteht die Architekturlehre demnach als Raumlehre, die in einer Erarbeitung der „Raumgeschichte“ den Fokus der historischen Architekturbetrachtung auf den Raum setzte. Eine „Raumtheorie“ müsste die eigentümliche Räumlichkeit der Architektur herausarbeiten, um schließlich im Architekturentwurf als „Raumentwurf“ zu münden.
[...] "Nur einem höheren Zweck folgt die Architektur: dem Raum. Die Geschichte der Architektur sollte nicht länger nur als Baugeschichte erzählt, sondern als die Raumgeschichte der Architektur neu geschrieben werden."
[...] "Ein Versuch der begrifflichen Neubestimmung des architektonischen Raumes hätte zunächst Grenzen und Übergänge zu anderen Räumen zu bestimmen, um der eigentümlichen Räumlichkeit der Architektur auch eine eigenständige begriffliche Kontur geben zu können."
[...] "Raumgeschichte und Raumtheorie sind notwendige Vorarbeiten für das Entwerfen und den Entwurf: „Zunächst für eine Raumentwurfslehre der Architektur, die den phänomenalen Raum als elementare Grundlage wählte, um Stadt und Haus auf diesen Raum zurückzuführen und in der Folge für den Raumentwurf einer Architektur, die den phänomenalen Raum einer konzeptualisierten Anwendung zustellte, um Stadt und Haus aus diesem Raum hervorgehen zu lassen. Das wäre Architektur! Eine Architektur, die das Phänomen der architektonischen Raumbildung (wieder) einem zweckmäßigen Erscheinen zuführte: Eine Architektur der Räume."
Autor: Uwe Schröder
Titel: Raumlehre
Sammelband/Zeitschrift: in: der architekt 3/2008, Raumwende. Entwürfe einer räumlichen Architektur
Datum: 2008
Seite(n): S. 69-75